Frau Bendfeldt wurde mir als RA der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Seite gestellt und hat sich in der Thematik Internetrecht der Herausforderung gestellt, von Google über eine Abbuchungsvereinbarung mit Paypal eingezogene Beträge in Höhe von insgesamt 385 Euro zurückzufordern. Diese Beträge wurden an einem Tag summiert durch meine Tochter (9) in Form von Spenden (sog. "Donations") an verschiedene Streamer/Youtuber großzügig verteilt. Frau Bendfeldt hat sich der Thematik mit grundsätzlichen Argumenten der fehlenden Transparenz bei der Einrichtung einer pauschalen Einzugsermächtigung in Form der hier vorliegenden Abbuchungsvereinbarung, genähert.. so dass die Anweisung durch meine Tochter ohne meine erneute Legutimation nicht zulässig seien. Heute hat Google insgesamt 330 Euro der 380 Euro zurückerstattet.. noch bevor mir die schriftliche Begründung durch Frau Bendfeldt vorlag! Danke für Ihre freundlichen und geduldigen Bemühungen und diesen Erfolg, auch, wenn Google es vielleicht als Kulanz abtut.. so sollte dieses Beispiel gerne über die VZ Niedersachsen publik gemacht werden!! Denn auch Microsoft praktiziert genauso bei der Bezahlung von Mitgliedschaften über Spielekonsolen etc..
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Anonym , 20.10.2020 Quelle: Kundentests.com Bewertungsformular